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Bei der "normalen" augenärztlichen Routinekontrolle wird nur der sogenannte zentrale Augenhintergrund betrachtet. Hierfür ist keine medikamentöse Weitstellung der Pupillen erforderlich. 
Als Kassenpatient hat man auf eine Pupillenerweiterung und Inspektion der gesamten Netzhaut nur Anspruch wenn ein begründeter Verdacht auf eine krankhafte Veränderung vorliegt (z.B.bei Diabetes mellitus).

Eine vorsorgliche Untersuchung des Augenhintergrundes bei erweiterter Pupille macht aber auch -ohne begründeten Verdacht-  Sinn!

  • zur frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Veränderungen, die eine Netzhautablösung bedingen könnten
    (Kurzsichtige sind besonders gefährdet!)
  • bei frühzeitiger Entdeckung einer altersabhängigen Makuladegeneration kann man heutzutage außer einer Ernährungsoptimierung auf moderne Therapieverfahren zurückgreifen (z.B.Laser, Injektionen in den Augapfel, Operationen)
  • zur frühzeitigen Entdeckung kontroll-/behandlungsbedürftiger Pigmentveränderungen an der Netzhaut (Leberflecken, Aderhautmelanome)